Antrag für die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrags

Ab sofort können Sie mit dem untenstehenden Webformular den Solidaritätsbeitrag 2023 des GAV Aargauer Kantonsspitäler rückerstattet bekommen.

Persönliche Angaben

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Angaben zum Solidaritätsbeitrag
Für die Rückerstattung muss eine Kopie des Lohnausweises hochgeladen werden. Die Lohndaten können abgedeckt werden, wir benötigen lediglich die Personalien und den Zeitraum des Lohnbezuges auf dem Dokument. Daraus muss ersichtlich sein, dass in der betreffenden Zeit in einem Spital oder einer Klinik im Geltungsbereich des Gesamtarbeitsvertrages für die Aargauer Kantonsspitäler gearbeitet wurde.
Angaben zur Bankverbindung