Antrag für die Rückerstattung des SolidaritätsbeitragsAb sofort können Sie mit dem untenstehenden Webformular den Solidaritätsbeitrag 2022 des GAV Aargauer Kantonsspitäler rückerstattet bekommen.Seiten IDPersönliche AngabenMit * markierte Felder müssen Eingaben enthaltenAnrede:FrauHerrVorname:Nachname:Strasse, Nr.:PLZ:Ort:Tel. Nr.:E-Mail-Adresse:E-Mail-Adresse bestätigenGeb. Datum:MitgliedernummerAngaben zum SolidaritätsbeitragHiermit stelle ich den Antrag an meinen Verband: SBKSHVSYNAVMTPVPODVSAOum die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrages wie folgt:um die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrages wie folgt:Beitragsjahr:Anzahl Monate à CHF 1.–: 123456789101112Hinweis zum Lohnausweis bei AustrittFür die Rückerstattung muss eine Kopie des Lohnausweises hochgeladen werden. Die Lohndaten können abgedeckt werden, wir benötigen lediglich die Personalien und den Zeitraum des Lohnbezuges auf dem Dokument. Daraus muss ersichtlich sein, dass in der betreffenden Zeit in einem Spital oder einer Klinik im Geltungsbereich des Gesamtarbeitsvertrages für die Aargauer Kantonsspitäler gearbeitet wurde.Hier können Sie eine Kopie des Lohnausweises hochladen:Angaben zur BankverbindungIBAN:Senden