Petition der Angestellten der städtischen Altersheime mit der Forderung nach einem Gesamtarbeitsvertrag

Von: Silvia Dell'Aquila

Rund ein Drittel der Mitarbeitenden der städtischen Alters- und Pflegeheime Herosé und Golatti fordern in einer Petition an den Aarauer Stadtrat, bei einer Verselbständigung der Alters- und Pflegeheime die neue Eigentümerschaft zur Aushandlung eines Gesamtarbeitsvertrags mit den Verbänden zu verpflichten.

An seiner Sitzung vom 14. November 2016 hat der Einwohnerrat entschieden, dem stadträtlichen Antrag zu folgen und einen Kredit für die Ausarbeitung der Verselbständigung der städtischen Pflegeheime Herosé und Golatti zu bewilligen. Die beiden Angestelltenverbände Personalverband der Stadt Aarau und der VPOD Aarau haben wiederholt gefordert, dass die zukünftigen Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden durch einen mit den Verbänden ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag geregelt werden sollte. Weder vom Stadtrat noch vom Einwohnerrat wurde diese Forderung erfüllt.

Petition für einen Gesamtarbeitsvertrag

Gemeinsam mit den Mitarbeitenden befürchten die Verbände eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nach der Überführung der städtischen Altersheime in eine Aktiengesellschaft. Das Personal verliert durch das Wegfallen der sozialpartnerschaftlichen Beziehungen ein wichtiges Mitwirkungsrecht und die Interessensvertretung der Angestellten. Die Situation in den beiden Alters- und Pflegeheimen ist bereits jetzt nicht optimal. Dies zeigt sich unter anderem in der grossen Fluktuation.

In einer Petition, die rund ein Drittel aller Angestellten der Alters- und Pflegeheime Hérose und Golatti unterzeichnet hat, wird der Stadtrat aufgefordert, die neue Eigentümerschaft zur Aushandlung eines Gesamtarbeitsvertrags mit den Verbänden zu verpflichten. Dieser soll die Arbeitsbedingungen der Angestellten der zukünftigen gemeinnützigen Aktiengesellschaft regeln. Die entsprechende Verpflichtung soll in die Eigentümerstrategie aufgenommen werden. Die Angestellten sind verunsichert und sorgen sich um die Entwicklung ihres Arbeitsplatzes. Ihr Anliegen ist ein Gesamtarbeitsvertrag, der ihnen auch in Zukunft gute Arbeitsbedingungen und eine starke Interessensvertretung gewährleistet.

Stadt Aarau soll dem Beispiel der IBAarau AG sowie anderer Städte und Kanton folgen

Beispiele für ein solches Vorgehen gibt es zur Genüge: Bei der Verselbständigung der IBAarau AG wurde mit den Sozialpartnern ein Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt, der seither die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden regelt. In der Stadt Luzern wurde im Herbst 2013 ein Gesamtarbeitsvertrag als nötige Grundlage für die Verselbständigung Abteilung Heime und Alterssiedlungen in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft ausgehandelt. Weiter kennen der Kanton Bern, zahlreiche Kanton in der Westschweiz und der Kanton Tessin Gesamtarbeitsverträge in der Langzeitpflege.