Eine gute Gesundheitsversorgung bleibt eine zentrale Aufgabe des Kantons Aargau

Mit dem neuen Spitalgesetz setzt der Regierungsrat die Weichen für die zukünftige Gesundheitsversorgung der Aargauer Bevölkerung. Dass die Kantonsspitäler nicht privatisiert werden sollen, ist erfreulich. Der VPOD verlangt aber weitere, griffige Massnahmen, um die Kantonsspitäler zu stärken

Die Aargauer Kantonsspitäler sind unter Druck: die vergangenen Sparmassnahmen des Kantons und die Finanzierung dringender Bauinvestitionen haben Spuren hinterlassen. Der VPOD Aargau nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Regierungsrat teilweise Abhilfe schaffen will, verlangt aber weitere Massnahmen, um die Zukunft der Kantonsspitäler zu sichern.

Gemeinwirtschaftliche Leistungen müssen entschädigt werden

Die Kantonsspitäler leisten mit wichtigen Vorhalteleistungen einen entscheidenden Beitrag zur Versorgungssicherheit der Aargauer Bevölkerung. Eine verbindliche Regelung der Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen ist dringend nötig. Dabei soll der Kanton nicht nur Leistungen finanzieren können, sondern müssen. Es darf nicht mehr vorkommen, dass der Kanton nach Gutdünken die Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen aus ökonomischen Gründen kürzt und die Spitäler somit in finanzielle Schwierigkeiten geraten, während weiterhin verlangt wird, dass diese Leistungen ohne zureichende Finanzierung weitergeführt werden. Wichtig erscheint dem VPOD, dass in Zukunft auf Gesetzesstufe zwischen Endversorgerspitälern und «normalen» Spitälern unterschieden und dementsprechend die finanzielle Unterstützung der verschiedenen Institutionen nach den erbrachten Leistungen angepasst wird. Insbesondere sind gemeinwirtschaftliche Leistungen auch für Ausbildungsstellen in Form von ärztlicher Praxisassistenz bei Grundversorgern, für Vorhalteleistungen für ambulante Notfallversorgung inklusive telefonische Triage, für Rettungsdienste und Notfallversorgung und für ambulante psychiatrische Versorgung vorzusehen.

Kantonsspitäler weiterhin zu 100 Prozent in Besitz des Kantons und keine Verschiebung der Veräusserungskompetenz

Der VPOD wehrt sich dezidiert gegen jegliche Veräusserung der kantonseigenen Spitäler. Sie müssen weiterhin zu 100 Prozent in Besitz des Kantons bleiben. Die Kantonsspitäler sind gemeinnützig und dürfen nicht gewinn- und dividendenorientiert umorganisiert werden, denn Kapitalbeteiligungen von Privaten werden nie gemeinnützig, sondern immer gewinnorientiert sein. Eine Verschiebung der Veräusserungskompetenz vom Grossen Rat zum Regierungsrat lehnt der VPOD entschieden ab. Somit würde diese wichtige Kompetenz dem direkten Volkswillen entzogen, womit sich der VPOD auf keinen Fall einverstanden erklären kann. Betreffend Organisationsform befürwortet der VPOD Aargau eine Rechtsform, welche die Kantonsspitäler in eine einheitliche Struktur zusammenfasst: ein strategischer Kopf, also ein einziger Verwaltungsrat leitet die Kantonsspitäler, während Spitalleitungen das operative Geschäft an den verschiedenen Standorten ausführen, wie beispielsweise bei den Solothurner Spitälern oder der Spital Thurgau AG.

Kanton muss Verantwortung übernehmen

Die kantonale Verfassung sieht die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung als zentrale Aufgabe des Kantons an. Der Kanton muss deshalb Verantwortung übernehmen und gute Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Kantonsspitäler schaffen. Die bisherige Praxis des Kantons, einerseits hohe Mietzinsen für marode Immobilien zu verlangen und gleichzeitig übersetzte Dividenden von den Spitälern einzufordern, muss beendet werden. Die Kantonsspitäler haben den medizinischen Versorgungsauftrag umzusetzen und dürfen weder als Finanzierungsquelle für den Kanton und erst recht nicht für Private missbraucht werden. Gerade die dringend notwendigen Bauinvestitionen müssen vom Kanton getragen werden, wie es in anderen Kantonen geschieht. Es darf nicht sein, dass die Kantonsspitäler Gewinne erwirtschaften müssen, um nötige und wichtige Bauprojekte zu ermöglichen. Neoliberale, ideologisch geprägte Konzepte wie sie beispielsweise aus dem jüngst vom Regierungsrat in Auftrag gegebenen PwC-Bericht über das Kantonsspital Aarau hervorkommen, sind im Gesundheitswesen fehl am Platz. Will der Regierungsrat zum Wohle der Bevölkerung handeln, muss er den Kantonsspitäler Sorge tragen und diese nicht weiter ökonomisch «auspressen».

Departementsführung befremdet

Während der Anhörungsphase sind einige Gegebenheiten ans Licht gekommen, die höchst befremdlich sind. Der VPOD Aargau war nicht wenig erstaunt, als bekannt wurde, dass betreffend die Massnahme «ambulant vor stationär» schon länger ein Verfahren beim Verwaltungsgericht hängig ist, was unbedingt im Bericht hätte erwähnt werden sollen, bzw., aufgrund des laufenden Verfahrens hätte die Massnahme gar nicht Eingang in das Gesetz finden sollen. Und gerade diese Woche wurde bekannt, dass der Regierungsrat der Firma PwC einen Bericht zur «Durchleuchtung» des Kantonsspitals Aarau in Auftrag gegeben hat, dessen Erkenntnisse er nun vorstellte. Diese stehen zum Teil im Widerspruch zu den vorgeschlagenen Massnahmen im Bericht über die Totalrevision des Spitalgesetzes. Es fragt sich, wie der Regierungsrat nun gedenkt weiter zu handeln. Ein solches Verhalten ist unseriös und stellt das Verfahren zur Totalrevision des Spitalgesetzes grundsätzlich in Frage.


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25.01.2019 Eine gute Gesundheitsversorgung bleibt eine zentrale Aufgabe des Kantons Aargau PDF (206.8 kB)