GAV-Lohnverhandlungen mit Kanton Solothurn gescheitert

Die Lohnverhandlungen über den Teuerungsausgleich für die Mitarbeitenden der Solothurner Spitäler AG, dem Kantonspersonal, die Lehrerschaft der kantonalen Schulen sowie der Volksschulen sind gescheitert. Beim VPOD Aargau/Solothurn und den Personalverbänden stossen das ungenügende Angebot der Regierung und die nicht durchgeführte Mediation auf Unverständnis. Die Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden ist besorgniserregend.

Massgebende Teuerung beträgt 3,0666 Prozent

Der GAV regelt die Faktoren für die jährlichen Lohnverhandlungen relativ klar.

Die mittlere Jahresteuerung auf Basis Juni 2022 bis Mai 2023, welche im Kanton Solothurn speziell zur Anwendung gelangt und dadurch mit anderen Lohnverhandlungen nicht vergleichbar ist, beträgt unbestrittenermassen 3,0666 Prozent.

Gemäss § 17 Abs. 2 GAV sind neben dem Teuerungsindex zwei weitere Faktoren zu berücksichtigen: Zum einen ist die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Kantons relevant. Der Kanton prognostiziert zwar ein Budgetdefizit, hat aber in den letzten 5 Jahren Gewinne von über 580 Millionen Franken zurückstellen können. Zum Zweiten spielen die schwierigen Verhältnisse auf dem ausgetrockneten Arbeitsmarkt eine bedeutende Rolle. Alle 3 Faktoren sprechen zumindest für einen vollen Teuerungsausgleich.

Und trotz klarer Ausgangslage hat der Regierungsrat lediglich einen Teuerungsausgleich im Umfang 2,0 Prozent per 1.1.2024 beschlossen. Der VPOD Aargau/Solothurn und die Personalverbände haben hierfür kein Verständnis und forderten zumindest 3,0 Prozent. Neben den obigen Überlegungen haben wir auch auf den Kaufkraftverlust von über 1 Prozent verwiesen, den die Mitarbeitenden durch den Entscheid der Regierung allein 2024 erleiden. Dies erfolgt ohne Not seitens des Kantons und schadet dessen Ruf als verlässlichen Arbeitgeber.

Mediation angerufen, aber nicht durchgeführt

Seit Einführung des GAV konnte damit zum zweiten Mal im ordentlichen Verfahren keine Einigung erzielt werden. Der VPOD Aargau/Solothurn und die Personalverbände bedauern dies sehr. Angesichts der erheblichen Angebotsdifferenz haben wir, wie im GAV vorgesehen, das Mediationsverfahren angerufen. Da man sich aber auch über das Ziel der Mediation nicht einig wurde, konnte die Mediation nicht durchgeführt werden. Durch diese Differenz verkommt die Mediation damit zum toten Buchstaben im GAV.