Petition: 28 Lektionen am Kindergarten

Die 28. Lektion am Kindergarten ist seit Langem ein Ärgernis. Teilweise müssen pädagogisch fragwürdige Aufgaben im Berufsfeld 2 oder an anderen Klassen übernommen werden, teilweise wird die 28. Lektion den Kindergarten-Lehrpersonen gar nicht mehr gewährt. Das ist nicht akzeptierbar!

Weil unzählige Gespräche mit den Verantwortlichen im Departement BKS nichts gefruchtet haben, starten der VPOD und der alv gemeinsam mit den Kindergarten-Lehrpersonen eine Petition zuhanden des Aargauer Regierungsrates.

Hier kannst du den Petitionsbogen runterladen, ausdrucken und unterschreiben. Am besten gleich jetzt!

Die ganz oder teilweise ausgefüllten Unterschriftenbogen bitte bis spätestens Ende Mai 2023 zurücksenden an VPOD Aargau/Solothurn, Bachstrasse 43, 5000 Aarau oder an alv-Geschäftsstelle, Entfelderstrasse 61, Postfach, 5001 Aarau. Danke!!

Petitionsforderung:

Die unterzeichnenden Personen, die auf Stufe Kindergarten tätig sind (Lehrpersonen Kindergarten, DaZ-Lehrpersonen, Schulische Heilpädagog*innen und Klassenassistenzen), ersuchen den Regierungsrat des Kantons Aargau dafür zu sorgen,

  • dass die Arbeit von Kindergarten-Lehrpersonen mit Klassenverantwortung und einem vollen Pensum als 100% Anstellung am Kindergarten anerkannt wird,
  • dass das volle Pensum mit der Arbeit an der eigenen Klasse erreicht werden kann,
  • dass die Unterrichtsdauer am Kindergarten durch den Kanton verbindlich geregelt wird.

Petitionsbegründung:

Seit der Umsetzung der Reform „Stärkung der Volksschule“ und dem damit verbundenen Kindergartenobligatorium wurden den Kindergartenlehrpersonen für die Arbeit an der eigenen Klasse 28 Lektionen angerechnet. Zugleich wurde das Eintrittsalter der Kinder gesenkt, was insbesondere zu Beginn eines Schuljahres einen deutlich erhöhten Betreuungsaufwand auslöste.

Auch die Elternarbeit und die zunehmenden Abklärungsverfahren führten in den vergangenen Jahren zu einem erhöhten Zeitaufwand für die Klassenlehrpersonen. Damit wurde der Beruf der Kindergarten-Lehrperson zwar spannender, aber auch anspruchsvoller und komplexer.

Trotz dieser höheren Komplexität in der Klassenverantwortung wurde mit der Einführung des Lehrplans 21 im Jahr 2021 eine ungebundene Lektion gestrichen, was zur Auswirkung hat, dass in vielen Gemeinden für diese 28. Lektion Zusatzarbeiten ausserhalb der Klassenverantwortung (Berufsfeld 2) zu leisten sind, was pädagogisch oftmals kaum sinnvoll ist.

Weiter unterscheiden sich die Unterrichtsdauer von Gemeinde zu Gemeinde aufgrund der lokalen Blockzeiten, was zu unterschiedlichen Arbeitszeiten führt.

Gerade im Vorschulalter ist ein gutes Klassenklima, sowie die Beziehung zur Lehrperson zentral. Viele Kinder müssen sich im Kindergarten zum ersten Mal in eine grössere Gruppe einfügen und auch für die Eltern beginnt mit dem Eintritt ihrer Kinder in den Kindergarten ein neuer Lebensabschnitt. Der Kindergarten legt den Grundstein für eine erfolgreiche Schulkarriere, entsprechend wichtig ist diese Stufe. Daher ist es entscheidend, dass die Lehrperson sich möglichst auf ihre Klasse konzentrieren kann.

Zu einer attraktiven Lösung gehört weiter, dass die Unterrichtsdauer kantonal verbindlich geregelt ist. Unterrichtszeiten dürfen nicht zur Ausdehnung von Blockzeiten missbraucht werden. Blockzeiten liegen in der Kompetenz der Gemeinden und müssen auch von diesen bezahlt werden.

Aus all diesen Gründen und insbesondere auch wegen des akuten Lehrpersonenmangels bitten wir den Regierungsrat, unsere Forderungen rasch umzusetzen.


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13.04.2023 Petition 28 Lektionen PDF (165.5 kB)