Am 5. Dezember 2023 gewährte der Regierungsrat für das Jahr 2024 lediglich einen Teuerungsausgleich von 2%, obwohl die relevante mittlere Jahresteuerung für das Kantonspersonal, die Lehrerschaft der kantonalen Schulen, die Volksschullehrer:innen und die Mitarbeiter:innen der Solothurner Spitäler AG bei 3,0666% lag. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu der Tatsache, dass der Kanton in den letzten Jahren ein Eigenkapital von etwa 700 Millionen Franken aufbauen konnte und der Arbeitskräftemangel beim Kanton deutlich spürbar ist.
Die Entscheidung des Regierungsrates, keinen vollen Teuerungsausgleich zu gewähren, und der Verzicht der Regierung auf eine Mediation stiessen auf grosses Unverständnis bei den Angestellten. 2622 Mitarbeiter:innen haben die von den Personalverbänden lancierte Petition «SO nicht!» unterschrieben. Das ist etwa ein Viertel des gesamten Personalbestandes des Kantons, einschliesslich der Volksschulen und der Mitarbeiter:innen der Solothurner Spitäler AG.
Der gewährte Teuerungsausgleich von lediglich 2% liegt weit unter der tatsächlichen Teuerungsrate, was zu einer effektiven Einkommensminderung führt. Dabei geht es dem Kanton finanziell gut. Der Kanton Solothurn hat in den letzten Jahren beträchtliche finanzielle Ressourcen angesammelt, wie das Eigenkapital von rund 700 Millionen Franken verdeutlicht. Diese finanzielle Stabilität böte eigentlich genügend Spielraum für einen grosszügigeren Teuerungsausgleich, besonders vor dem Hintergrund des spürbaren Arbeitskräftemangels auch bei den Kantonsangestellten.
Die Mitarbeiter:innen fordern nicht nur eine gerechtere Entlohnung, sondern auch eine offene und respektvolle Dialogkultur. Die mangelnde Bereitschaft der Regierung, sich auf einen konstruktiven Austausch einzulassen, wird in der Petition als zusätzliches Hindernis für eine zufriedenstellende Lösung der Lohnverhandlungen betrachtet.
Die breite Unterstützung, die der Petition "SO nicht!" zuteilwurde, verdeutlicht die Einigkeit und Solidarität der Mitarbeiter:innen in ihrem Streben nach fairer Entlohnung und Anerkennung ihrer erbrachten Leistungen.
Die finanzielle Lage des Kantons, die erfolgreiche Bewältigung der vergangenen Jahre und die Notwendigkeit, qualifizierte Arbeitskräfte zu binden, sind starke Argumente für eine angemessene Entlohnung der Mitarbeitenden. Eine vernünftige und gerechte Lösung der Lohnverhandlungen dient nicht nur den Interessen der Beschäftigten, sondern auch dem Streben nach effizienter und qualitativ hochwertiger Leistungserbringung durch die staatlichen Einrichtungen des Kantons. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierung die aktuellen Entwicklungen erkennt und sich für einen konstruktiven Dialog öffnet, um eine faire und zufriedenstellende Lösung für die kommenden Lohnverhandlungen der nächsten Jahren herbeizuführen.
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05.02.2024 | Petition SO Nicht Medienmitteilung | PDF (119.4 kB) |