Was ist der GAV der Aargauer Spitäler und warum betrifft er dich?
Der GAV ist ein verbindlicher Vertrag zwischen den Spitalleitungen und den Arbeitnehmervertretungen (VPOD, SBK, SHV, SYNA, VSAO, VMTP). Er regelt alle wichtigen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden: Löhne, Arbeitszeiten, Ferien, Überstundenregelungen, Zuschläge, Weiterbildung und vieles mehr.
Der GAV schützt die Rechte der Beschäftigten und garantiert faire und verlässliche Standards. Ohne GAV könnten Arbeitsbedingungen einseitig verschlechtert werden. Deshalb ist der GAV für alle, die im Spital arbeiten, enorm wichtig.
Verhandlungen des GAV (2024-2026)
Die aktuelle Version des GAV trat ursprünglich 2012 in Kraft. Neben einigen redaktionellen Bereinigungen wurde er seither nicht grundlegend an die heutige Arbeitsrealität angepasst. Das ist das Ziel der aktuellen Verhandlungen: Der GAV soll modernisiert werden.
Die bisherigen Verhandlungen zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Aargauer Kantonsspitäler zeigen aus Sicht des VPOD jedoch ein gemischtes Bild. In der jüngsten Runde vom 6. Juni 2025 konnten in einzelnen Bereichen Verbesserungen erzielt werden:
- Präzisierte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch ohne Taggeldversicherung
- Klärung des Versicherungsschutzes bei unbezahltem Urlaub
- Verkürzte Karenzfrist beim Nachbezug von Ferien
Diese Anpassungen stellen punktuelle Fortschritte dar.
Allerdings blieb die Arbeitgeberseite bei zahlreichen Kernforderungen bislang wenig kompromissbereit: Vorschläge der Arbeitnehmendenvertretungen zur Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden, faireren Pausenregelungen, verbesserten Dienstplanungen, Begrenzung der Wochenarbeitszeit für Ärztinnen und Ärzte, Erhöhung des Nachtzuschlags sowie Ausweitung des bezahlten Kurzurlaubs wurden bisher nicht aufgenommen: Hier bleibt es beim Status quo - nicht aufgrund eines Kompromisses, sondern weil seitens der Arbeitgeber wenig Gesprächsbereitschaft erkennbar war.
Ausblick auf die nächste Verhandlungsrunde am 27. Oktober 2025
Viele wichtige Themen sind nach wie vor offen. In der nächste Verhandlungsrunde am 27. Oktober 2025 stehen folgende Punkte auf der Traktandenliste: Überstundenregelung, Pikett, Arbeitszeitabrechnung, Ferienanspruch, Ruhetage, Weiterbildungspflichten sowie Dienstaltersgeschenke - zusammen mit dem zentralen Thema Lohnentwicklung.
Unser Fazit: Die bisherigen Gespräche haben gewisse Klärungen gebracht, reichen aber nicht aus, um den GAV wirklich weiterzuentwickeln und an die Realität der heutigen Arbeitswelt anzupassen.
Für den VPOD bleibt es darum vorrangiges Ziel, in den weiteren Verhandlungen zentrale Anliegen wie Arbeitszeitgestaltung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Schutz bei hoher Belastung sowie soziale Absicherung stärker durchzusetzen.
Du möchtest dich für einen starken GAV einsetzen? Dann komm an unsere nächste Gruppensitzung am 2. Juli um 17 Uhr an der Bachstrasse 43, 5000 Aarau.
