Handlungsbedarf auch an den Aargauer Spitälern

Mitte 2019 hat der VPOD eine Umfrage beim Personal der Aargauer Spitäler lanciert, um sich einen Überblick über die Situation bezüglich Umkleidezeit zu verschaffen. Die Umfrage zur Umkleidezeit an den Solothurner Spitälern ist unterdessen abgeschlossen. Über 200 Personen haben an der Umfrage teilgenommen.

Insgesamt belegt die Umfrage, dass Spitalangestellte täglich bis zu einer halben Stunde Tätigkeiten verrichten, die laut Arbeitsgesetz als Arbeitszeit gilt und deshalb bezahlt werden müsste. Dies ist aber nicht der Fall: Spitalangestellten werden (bei einem Vollzeitpensum) wöchentlich bis zu 2,5 Stunden, monatlich bis zu 10 Stunden, jährlich bis zu 120 Stunden – also bis zu drei Arbeitswochen gestohlen, für die ihnen eine Lohnzahlung zustehen würde.

Zu den Ergebnissen der Umfrage "Umkleiden ist Arbeitszeit" (PDF)

Wenn sich das Spitalpersonal für die Arbeit umkleiden muss, ist das Teil der Arbeit und somit Arbeitszeit. Das ist rechtlich eindeutig. Jedoch anerkennen die meisten Spitäler diese Zeit nicht als Arbeitszeit an und enthalten so jedem einzelnen Arbeitnehmer und jeder einzelnen Arbeitnehmerin jährlich bis zu 2 Wochen Lohn vor, also bis zu einem halben Monatslohn.

Von dieser unzulässigen Praxis sind neben dem Pflegepersonal auch andere Mitarbeitende mit PatientInnenkontakt (Physio- und Ergotherapeuten, Ärzt/innen, Hotellerieangestellte, Reinigungsdienst, PatientInnenbegleitdienst usw.) betroffen.

Der VPOD sagt nun: Schluss damit! Unterstütze unsere Forderungen und werde Mitglied. Die Resultate der Umfrage werden unsere Forderung nach einem Ende dieser Praxis entscheidend stärken.