Die Sozialpartner des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) der Aargauer Kantonsspitäler haben sich in den Lohnverhandlungen geeinigt:
In den Kantonsspitälern Aarau (KSA) und Baden (KSB) und bei den Psychiatrischen Diensten (PDAG) werden die Lohnerhöhungen per 1. Januar 2020 im Durchschnitt 1% betragen.
Die festgelegte Summe wird für individuelle Lohnerhöhungen nach den im GAV beschriebenen Re-geln (Mitarbeiterbeurteilung, berufliche Erfahrung, Position im Lohnband) verwendet.