Bundesgericht bestätigt: die Stadt Aarau muss sechs Nachtwachen Lohn nachzahlen

Von: VPOD Aargau

Die Stadt Aarau hat den Lohnstreit um die falsch berechneten Stundenlöhne von sechs Nachtwachen, welche im Alters- und Pflegeheim Golatti angestellt waren und teilweise noch sind, bis vor Bundesgericht gezogen und hat nun auch vor der letzten Instanz verloren.

Mit Erleichterung nimmt der VPOD Aargau zur Kenntnis, dass das Bundesgericht in Sachen Stadt Aarau gegen sechs Nachwachen des Alters- und Pflegeheims Golatti, die Beschwerde der Stadt Aarau zurückgewiesen und somit das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28. Mai 2018 bestätigt hat. Nun muss die Stadt Aarau den sechs betroffenen Nachtwacht den von ihnen geforderten Lohn zurückzahlen. Insgesamt muss die Stadt Aarau den betroffenen Nachtwachen rund 40'000 Fr. zurückzahlen sowie die Gerichts- und Parteikosten tragen.

Überprüfung aller Stundenlöhne aus diesem Zeitraum
Der VPOD geht davon aus, dass mehr Angestellte von den falsch berechneten Löhnen betroffen sind, obwohl dies die Stadt Aarau nie bestätigt, aber auch nicht widerlegt hat. Der Verband fordert deshalb, dass überprüft wird, ob weitere Angestellte betroffen sind. Falls dem so ist, muss eine Rückzahlung von allfällig falsch berechneten Löhnen vorgenommen werden. Ausserdem muss die Stadt Aarau diesen Fall lückenlos aufarbeiten und die richtigen Konsequenzen daraus zu ziehen.

Hohe Kosten trotz aussichtlosem Fall
Nicht Wenige staunten nicht schlecht, als bekannt wurde, dass die Stadt Aarau den Verwaltungsgerichtsentscheid vom 28. Mai 2018 nicht akzeptiert und gegen ihre Angestellte, die sich überdies in einem Tieflohnsegment befinden, vor Bundesgericht zieht, obwohl diese mit ihrer Forderung vor Verwaltungsgericht vollständig obsiegt hatten. Diese leichtfertige Verwendung von Steuergeldern, obwohl es bei der Streitsumme um einen Betrag geht, der in keinem Verhältnis zum Aufwand steht und die Beschwerde ans Bundesgericht als beinahe aussichtlos zu betrachten war, ist aus Sicht des VPOD politisch aufzuarbeiten. Ausserdem ist festzustellen, wem die entstandenen Verfahrens- und Parteikosten stadtintern auferlegt werden. Würden diese den städtischen Alters- und Pflegeheimen, da sie Eigenwirtschaftsbetriebe sind, weiterverrechnet, zahlen neben den Steuerzahlenden möglicherweise auch die Bewohnerinnen und Bewohner über die Heim-Taxen die Fehler des Stadtrates. Dies darf auf keinen Fall geschehen.
Trotz der Freude über das positive Urteil hinterlässt dieser Fall auch beim VPOD einen bitteren Nachgeschmack: trotz zugesprochener Parteientschädigung bleibt der VPOD Aargau, der den Nachtwachen Rechtsschutz gewährt hat, durch den Weiterzug der Stadt Aarau vor Bundesgericht auf hohe Kosten sitzen. Die realen Kosten werden trotz Parteientschädigungen kaum gedeckt. Der Verband nimmt Spenden gerne entgegen.